Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen, d. h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Bei einem Vertrag werden mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit dem Ziel abgegeben, einen rechtlichen Erfolg zu erreichen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte und Ansprüche aus Verträgen (Kaufvertrag, Mietvertrag, Verträge rund um Immobilien, Reisevertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag etc.) rechtlich zu überprüfen und durchzusetzen, als auch bei der  Erstellung von Verträgen beratend und unterstützend mitzuwirken.

 
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