EXNER 

RECHTSANWALTSKANZLEI


Zu unseren Aufgabengebieten im Arbeitsrecht zählen wir insbesondere:


  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen/Berufsausbildungsverträgen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis/Ausbildungsverhältnis(Gehaltsanspruch, Urlaubsanspruch, Überstundenvergütung, etc.)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen/Ausbildungsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, etc.)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Altersteilzeit