Zu unseren Aufgabengebieten im Arbeitsrecht zählen wir insbesondere:
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen/Berufsausbildungsverträgen
- Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis/Ausbildungsverhältnis(Gehaltsanspruch, Urlaubsanspruch, Überstundenvergütung, etc.)
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen/Ausbildungsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, etc.)
- Betriebliche Altersversorgung
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Altersteilzeit