Arbeitsrecht in Regensburg | Kanzlei Exner

Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber – von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten– von der Gestaltung des Arbeitsvertrags über Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung. Wir vertreten Sie hierbei außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.

Schwerpunkte im Arbeitsrecht

▪ Kündigung und Aufhebungsvertrag

Prüfung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Hinweis auf Fristen, Vertretung in Kündigungsschutzverfahren sowie rechtliche Bewertung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

▪ Arbeitsverträge

Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, z.B. zu Tätigkeit, Vergütung, Befristung, Ausschlussfristen, Nebentätigkeiten und Wettbewerbsabreden.

▪ Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis

Einordnung von Abmahnungen, Fragen zu Arbeitsleistung und Verhalten, Vergütung (Überstunden, Sonderzahlungen), Urlaub und Arbeitszeugnis.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt nach Zugang einer Kündigung?

In der Regel muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Innerhalb dieser Frist sollte die Kündigung rechtlich geprüft und über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Habe ich Kündigungsschutz?

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind. In kleineren Betrieben und während der ersten sechs Monate greift dieser Schutz nicht, es können aber Sonderkündigungsschutz (z.B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung) und Diskriminierungsschutz nach dem AGG bestehen.

Brauche ich immer eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht in jedem Fall. Ob eine Abfindung in Betracht kommt und in welcher Höhe, hängt von der rechtlichen Ausgangslage und der Verhandlungsposition im konkreten Fall ab.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Aufhebungsverträge haben regelmäßig weitreichende Folgen, auch für Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Eine vorherige rechtliche Prüfung ist daher sinnvoll, um Inhalt und Folgen des Aufhebungsvertrags zu klären und die Gestaltungsmöglichkeiten – etwa zur Vermeidung einer Sperrzeit – zu nutzen.

Ihr Weg zu uns im Arbeitsrecht

Wenn Sie eine arbeitsrechtliche Frage haben oder z.B. eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag, einen neuen Arbeitsvertrag oder Konflikte in Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis besprechen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.

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