Zu unseren Aufgabengebieten im Familienrecht zählen wir insbesondere:
- Eheverträge, Vorbereitung und Erstellung
- Ehescheidung, mit allen verbundenen Verfahren
- sorgerechtliche und umgangsrechtliche Verfahren
- Unterhaltsansprüche (Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie nacheheliche Ansprüche)
- Zugewinnausgleichsverfahren
- Abstammungsangelegenheiten
- Adoptionsangelegenheiten
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft