Zu unseren Aufgabengebieten im Strafrecht zählen wir insbesondere die wirkungsvolle, aber auch zielorientierte und realistische Beratung und Vertretung der Mandanten und Mandantinnen im Falle strafrechtlicher Probleme, zum Beispiel bei:
- Vergehen der Körperverletzung,
- wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Vergehen,
- ordnungswidrigkeitsrechtlich sowie strafrechtlich relevanten Problemstellungen im Straßenverkehr (beispielsweise: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer),
- Vermögens- und Eigentumsdelikte