Zu unseren Aufgabengebieten im Mietrecht zählen wir insbesondere:


  • Erstellung/Überprüfung von Mietverträgen im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung
  • Kündigung von Mietverhältnissen 
  • Schönheitsreparaturen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Mietminderung
  • Mieterhöhung
  • Vertretung von Wohnungseigentumsgesellschaften oder Hausverwaltungen bei der Installation von Verwaltungsverträgen, bei der Lösung von Problemen, bei der Betreuung und Vorbereitung von ​Hauseigentümerversammlungen sowohl auf Hausverwalterseite, als auch
    auf Eigentümerseite

 
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