Zu unseren Aufgabengebieten im Mietrecht zählen wir insbesondere:
- Erstellung/Überprüfung von Mietverträgen im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung
- Kündigung von Mietverhältnissen
- Schönheitsreparaturen
- Nebenkostenabrechnung
- Mietminderung
- Mieterhöhung
- Vertretung von Wohnungseigentumsgesellschaften oder Hausverwaltungen bei der Installation von Verwaltungsverträgen, bei der Lösung von Problemen, bei der Betreuung und Vorbereitung von Hauseigentümerversammlungen sowohl auf Hausverwalterseite, als auch
auf Eigentümerseite