Zu unseren besonderen Aufgaben im Firmen- und Gesellschaftsrecht zählen wir insbesondere:
- Firmen- und Gesellschaftsgründung,
- Beteiligungserwerb- und Veräußerung,
- Gesellschaftsbeteiligungen,
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Gesellschafterwechsel
Dies sowohl
- im Hinblick auf das Innenverhältnis der Gesellschafter und Gesellschafterinnen,
- als auch der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei Einzelfirmen sowie
- im Hinblick auf arbeitsrechtlich sinnvollen Gestaltungen zwischen den Vertragspartnern.