Zu unseren Aufgabengebieten im Familienrecht zählen wir insbesondere:
- Vorbereitung und Erstellung von Eheverträgen
- Ehescheidung, mit allen verbundenen Verfahren
- sorgerechtliche und umgangsrechtliche Verfahren
- Zugewinnausgleichsverfahren
- Abstammungsangelegenheiten
- Adoptionsangelegenheiten
- Unterhaltsansprüche (Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie nacheheliche Ansprüche)
Auch die mittlerweile häufiger auftretenden Probleme, die durch die immer älter werdende Gesellschaft dadurch entstehen können, dass unterhaltsrechtliche Ansprüche auch zwischen Familien und den Eltern oder Schwiegereltern zu lösen sind, sind uns bestens vertraut. Auch hier stehen uns die Wege zur Lösung der Probleme zur Verfügung, wobei auch hier immer an erster Stelle die ziel- und erfolgsorientierte Beratung der Mandanten und Mandantinnen steht.