Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Handels- und Gesellschaftsrecht bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Betreuung in allen wesentlichen Unternehmensfragen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Beratung und Begleitung bei der Gründung von Unternehmen und Gesellschaften
- Erwerb und Veräußerung von Gesellschafts- und Unternehmensbeteiligungen
- Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsbeteiligungen und Gesellschaftsverträgen
- Unterstützung beim Gesellschafterwechsel
- Beratung zu handelsrechtlichen Fragen, etwa zur Firmenbezeichnung, Anmeldung zum Handelsregister oder zur Prokura
Dabei berücksichtigen wir sowohl das Verhältnis der Gesellschafter untereinander als auch die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – von der Einzelfirma bis zur Kapitalgesellschaft. Zusätzlich achten wir auf arbeitsrechtlich sinnvolle Lösungen zwischen den jeweiligen Vertragspartnern.
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind eng miteinander verbunden:
Während das Gesellschaftsrecht die rechtlichen Grundlagen für die Gründung, Organisation und interne Struktur von Gesellschaften legt, regelt das Handelsrecht insbesondere die speziellen Vorgaben für Kaufleute und den Geschäftsverkehr im Handelsregister, etwa die Führung des Firmennamens sowie besondere handelsrechtliche Vollmachten (Prokura).