Miet- und Wohnungseigentumsrecht  | Kanzlei Exner

Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und
Vermieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften und
Verwaltungen. Als Fachanwaltskanzlei für Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden wir den für Sie jeweils
tragfähigen Weg.

Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Fragen rund um Wohnraum,
Gewerberäume und Wohnungseigentum. Dabei ist uns eine klare, gut nachvollziehbare Einordnung der Rechtslage
wichtig, ebenso wie eine realistische Einschätzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten und Risiken.

Schwerpunkte 

Wohnraummietrecht
Beratung bei Mietmängeln (z.B. Feuchtigkeit, Schimmel, Heizung, Lärm), Fragen zur Mietminderung,
Kündigungen von Mietverhältnissen, Eigenbedarfskündigungen, Betriebskostenabrechnungen sowie
Kautions- und Schönheitsreparaturstreitigkeiten.

Gewerbemietrecht
Unterstützung bei der Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, Fragen zur Schriftform,
Mietzweck und Konkurrenzschutz, Mietzinsanpassungen, Untervermietung und Beendigung gewerblicher
Mietverhältnisse.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern,
Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen in sämtlichen Fragen des WEG-Rechts.
Schwerpunkte sind insbesondere die Anfechtung von Beschlüssen, Hausgeldabrechnungen, vorgreifende
Beratung vor Eigentümerversammlungen, die rechtliche Begleitung von Verwaltungen und die
Forderungsbeitreibung innerhalb der Gemeinschaft.

Häufige Fragen

Was sollte ich tun, wenn in der Wohnung Mängel auftreten (z.B. Schimmel, Heizungsausfall)?
Mängel sollten zunächst dokumentiert und der Vermieterin oder dem Vermieter schriftlich angezeigt werden,
verbunden mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung. Ob und in welchem Umfang eine Mietminderung möglich
ist, hängt von Art und Umfang des Mangels ab. Dies sollte rechtlich geprüft werden.

Was ist bei einer Kündigung der Wohnung zu beachten?
Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen müssen schriftlich erfolgen und bestimmte Fristen sowie – bei
Vermieterseite – gesetzliche Kündigungsgründe beachten. Ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht,
hängt unter anderem von der Dauer des Mietverhältnisses und den persönlichen Umständen der Mieterin oder des
Mieters ab. Eine rechtliche Prüfung der Kündigung und möglicher Widerspruchsrechte ist daher sinnvoll.

Lohnt sich ein Mietrechtschutz?
Ein Mietrechtschutz kann sich insbesondere bei längerfristigen Mietverhältnissen als Absicherung für Streitigkeiten
über Mängel, Kündigungen, Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen anbieten. In solchen Fällen
übernimmt sie in der Regel die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung (insbesondere Anwalts- und
Gerichtskosten), nicht aber die eigentlichen Zahlungsansprüche aus dem Mietverhältnis.

Wie gehe ich mit der Betriebskostenabrechnung um?
Betriebskostenabrechnungen sollten auf Umlagefähigkeit der Positionen, den Verteilerschlüssel und die Einhaltung
von Fristen geprüft werden. Innerhalb einer bestimmten Frist können Einwendungen gegen die Abrechnung erhoben
werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchsetzung etwaiger Erstattungsansprüche.

Was kann ich tun, wenn ich mit Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung nicht einverstanden bin?
Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung können unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich
angefochten werden. Dabei sind Fristen und formale Anforderungen zu beachten. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung
ist daher sinnvoll.

Welche Besonderheiten gelten im Gewerbemietrecht?
Im Gewerbemietrecht sind viele Regelungen im Vergleich zum Wohnraummietrecht vertraglich freier gestaltbar.
Besonderes Augenmerk ist etwa auf Schriftform, Mietzweck, Konkurrenzschutz und Mietzinsanpassung zu legen. Wir
prüfen für Sie Gewerbemietverträge, erläutern die rechtlichen Folgen und unterstützen bei Verhandlungen.

Ihr Weg zu uns für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wenn Sie eine Frage zum Miet- oder Wohnungseigentumsrecht haben oder eine Angelegenheit – etwa Mängel in der
Wohnung, eine Kündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder Fragen zur Wohnungseigentümergemeinschaft –
besprechen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.

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