Familien- und Erbrecht in Regensburg | Kanzlei Exner
Beratung und Vertretung im Familienrecht und Erbrecht – von Trennung und Scheidung über Unterhalt, Sorge- und
Umgangsrecht bis zur Gestaltung von Testamenten und der Abwicklung von Nachlässen.
Familienrecht und Erbrecht betreffen häufig persönliche und wirtschaftlich bedeutsame Fragen. Wir stehen Ihnen
hier zur Seite und beraten und vertreten Sie insbesondere in Sachen der Trennung und Scheidung, bei
Unterhaltsansprüchen und Fragen zur elterlichen Sorge / Umgang.
Ebenso unterstützen wir Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge wie
auch bei der Abwicklung eines Nachlasses.
Schwerpunkte im Familienrecht
▪ Trennung und Scheidung
Wir beraten Sie zu den rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung, insbesondere zu Unterhalt,
Vermögensauseinandersetzung und Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Auch begleiten wir
Scheidungsverfahren und stimmen die erforderlichen Schritte ab.
▪ Unterhalt (Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt)
Hierunter fällt die Prüfung von Unterhaltsansprüchen und -pflichten, etwa Trennungsunterhalt,
nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Wir ermitteln für Sie die unterhaltsrelevanten Einkünfte und
beraten zu Höhe und Dauer von Unterhaltsansprüchen.
▪ Sorge- und Umgangsrecht
Dies erfasst die Beratung zu Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit gemeinsamen Kindern,
insbesondere zur Ausgestaltung von Umgangsregelungen.
Schwerpunkte im Erbrecht
▪ Testament und Gestaltung der Vermögensnachfolge
Wir beraten zur rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen. Auch
umfasst dies die Einordnung der gesetzlichen Erbfolge wie auch Gestaltungsmöglichkeiten, um die
Vermögensnachfolge Ihren Vorstellungen entsprechend zu regeln.
▪ Pflichtteilsrechte und Enterbung
Prüfung von Pflichtteilsansprüchen und deren Durchsetzung oder Abwehr sowie Beratung im
Zusammenhang mit Enterbung und Pflichtteilsreduzierung. Klärung von Auskunfts- und
Wertermittlungsfragen.
▪ Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung
Begleitung bei der Abwicklung von Nachlässen, der Auseinandersetzung zwischen Miterbinnen und Miterben
und der Klärung von Fragen zu Nachlassverbindlichkeiten, Ausschlagung und Haftung.
Häufige Fragen
Wie wird Unterhalt grundsätzlich berechnet?
Die Höhe des Unterhalts hängt von den Einkommensverhältnissen, den Bedürfnissen des unterhaltsberechtigten
Kindes oder Ehegatten und weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Zur Berechnung werden regelmäßig Leitlinien der
Oberlandesgerichte herangezogen. Eine konkrete Berechnung sollte auf Grundlage der tatsächlichen Einkünfte
erfolgen.
Was ist bei der Erstellung eines Testaments wichtig?
Ein Testament muss klar formuliert und formwirksam errichtet werden. Neben der Benennung von Erbinnen und
Erben sind Regelungen zu Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und ggf. Testamentsvollstreckung zu bedenken. Wir
beraten zu Gestaltungsmöglichkeiten und typischen Konfliktpunkten, um spätere Streitigkeiten möglichst zu
vermeiden.
Welche Bedeutung hat der Pflichtteil?
Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen – etwa Kindern oder Ehegatten – einen Mindestanspruch am
Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht oder nur eingeschränkt bedacht sind. Ob und in welcher Höhe ein
Pflichtteilsanspruch besteht, hängt von der gesetzlichen Erbfolge und der testamentarischen Gestaltung ab und sollte
im Einzelfall geprüft werden.
Ihr Weg zu uns im Familien- und Erbrecht
Wenn Sie eine familien- oder erbrechtliche Frage haben – etwa zu Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- undUmgangsrecht, Testamentgestaltung oder Nachlassabwicklung – können Sie uns gerne kontaktieren.