Kosten & Gebühren
1. Erstberatung
Die anwaltliche Erstberatung berechnen wir pauschal mit 190,00 EUR netto (ggf. zzgl. 20,00 EUR Kostenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG) zuzüglich USt. Das entspricht brutto 226,10 EUR bzw. 249,90 EUR.
Wünschen Sie im Anschluss eine schriftliche Zusammenfassung oder eine weitergehende Beratung in derselben Angelegenheit, erhöht sich die Gebühr auf 250,00 EUR netto (zzgl. Kostenpauschale und USt., insgesamt 321,30 EUR brutto).
Rückfragen im Rahmen der Erstberatung sind in diesem Honorar enthalten. Für darüber hinausgehende Beratungen fallen zusätzliche Kosten an.
2. Anwaltliche Vertretung
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit richten sich – je nach Einzelfall – nach folgenden Modellen:
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (die Gebühren richten sich nach Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit)
- Stundenhonorar (dieses ist individuell zu vereinbaren)
Wir informieren Sie vor Mandatsbeginn transparent über die zu erwartenden Kosten.
3. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Bei geringem oder fehlendem Einkommen können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Beantragen Sie hierzu bitte einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Die Staatskasse übernimmt dann die außergerichtlichen Kosten. Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 15 EUR (bitte beides zum Termin mitbringen).
Für gerichtliche Verfahren besteht gegebenenfalls Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
4. Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Verfahren, insbesondere im Familien- und Erbrecht, vollständig abgedeckt sind. Oft ist lediglich eine Erstberatung versichert und eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Wir übernehmen die Deckungsanfrage für Sie.