Die Rechtsanwaltskanzlei Erhard Exner wurde im Jahre 1987 von Herrn Rechtsanwalt Erhard Exner gegründet.
Von Beginn an konzentrierte sich die Tätigkeit der Anwaltskanzlei auf zivilrechtlich ausgerichtete Fallkonstellationen, insbesondere auch mit der Betreuung der Mandanten/Mandantinnen vor Gericht.
Der Schwerpunkt lag und liegt in der Vertretung von rechtlichen Interessen im Bereich des Arbeitsrechtes, des Familienrechtes, des gesamten Zivilrechtes (Vertragsrecht, gesellschaftsrechtliche Probleme), der Vertretung von Einzelpersonen und Firmen.
Die Anwaltskanzlei zeichnet sich durch eine mehr als 25-jährige Erfahrung in allen Bereichen gerichtlicher Tätigkeiten für die Mandanten, aber auch im Bereich der Streitschlichtung außerhalb gerichtlicher Verfahren aus.
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